Anhebung der Gebühren und neues Satzungsrecht ab 1.1.2020

Wasserhähne

 

Der weit überwiegende Teil des Leitungsnetzes des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe wurde in den 1970er Jahren gebaut. In Anbetracht der zeitlich beschränkten Lebensdauer von Wasserleitungen, wird die Auracher Gruppe daher in den kommenden Jahren umfangreiche Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Ortsnetzen, Fernleitungen, Pumpwerken, Hochbehältern und Brunnenfeldern durchführen müssen. Im Gegensatz zur erstmaligen Herstellung dieser Anlagen, bei der die Baukosten mit bis zu 80 % vom Freistaat bezuschusst wurden, müssen die Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden. Staatliche Zuschüsse sind hierfür nicht zu erwarten. Dies stellt den Verband vor großen Herausforderungen.

 

Um die finanziellen Grundlagen für die bevorstehenden Investitionen zu schaffen, beschloss die Verbandsversammlung ab 01.01.2020 die Verbrauchsgebühr von 1,40 € auf 1,50 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers zu erhöhen. Gleichzeitig steigt auch die Grundgebühr für Wasserzähler mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h von jährlich 24 € auf 30 € an. Die Grundgebühr für größere Wasserzähler erhöht sich linear.

 

Daneben wird die ab 01.01.2020 geltende Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung des Zweckverbandes eine Regelung enthalten, wonach der Aufwand für die Herstellung und den Unterhalt der außerhalb des öffentlichen Straßengrundes liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse von den Eigentümern oder Erbbauberechtigten der jeweils angeschlossenen Grundstücke zu erstatten ist. Bisher wurden diese Kosten vom Zweckverband getragen. Mit der neuen Erstattungsregelung macht die Auracher Gruppe – wie die weit überwiegende Zahl der Wasserversorger in Bayern - von der Möglichkeit des Art. 9 des bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) Gebrauch.

 

Durch die zum 01.01.2020 greifenden Änderungen sollen die finanziellen Grundlagen geschaffen werden, um auch zukünftig die hervorragende Qualität und die hohe Versorgungssicherheit bei der Trinkwasserversorgung der Auracher Gruppe sicherzustellen. Dabei liegt die Verbrauchsgebühr auch nach der Erhöhung noch deutlich unter den Durchschnittswerten im Landkreis, in Oberfranken und in Bayern (Stand 2016).

 

 

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