Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr mit Auracher Gruppe

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In vielen Bereichen des Rechtsverkehrs mit Behörden ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft auch Ihren Schriftverkehr mit der Auracher Gruppe. So sind beispielsweise Widersprüche gegen die Bescheide der Auracher Gruppe oder Widersprüche gegen die Funkfunktion von elektronischen Wasserzählern nicht nur fristgerecht, sondern auch schriftlich einzulegen.

Die Schriftform ist gewahrt, wenn ein handschriftlich unterschriebenes Schriftstück per Brief oder Fax übermittelt wird. Darüber hinaus kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform durch eine elektronische Form ersetzt werden, soweit diese die qualitativen Anforderungen des Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz erfüllt. Die Auracher Gruppe hat insbesondere folgende Zugänge zur Übermittlung elektronischer Dokumente in schriftformersetzender Weise eröffnet:

 

  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse:

info@aurachergruppe.de

 

  • Abgabe einer Erklärung über die Funktion „Sicherer Dialog“ des Bürgerserviceportals (Link siehe www.aurachergruppe.de). Hierfür ist in der Regel ein Bürgerkonto erforderlich.

 

  • Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 DE-Mail-Gesetz angemeldet ist, an die De-Mail-Adresse:

info@aurachergruppe.de-mail.de

 

Wichtig:

Die Schriftform ist nicht gewahrt, wenn eine Erklärung durch eine einfache E-Mail oder als deren Anhang (z. B. als PDF-Datei) übermittelt wird. Auf diese Weise eingelegte Rechtsbehelfe entfalten keine rechtlichen Wirkungen!

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 01.06.2022

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