Merkblatt für Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen

Arbeiten an der Wasserleitung

Die im Erdreich verlegten Leitungen des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe dienen der Versorgung von Abnehmern mit Wasser und zur Übertragung von Daten (Steuerkabel).

 

Bei Arbeiten jeglicher Art am oder im Erdreich, insbesondere bei Aufgrabungen, Pflasterungen, Bohrungen, Baggern, setzen von Masten und Stangen, Randsteinregulierungen, Auskofferungen, Bohrern, Dornen usw. besteht die Gefahr, dass Versorgungsleitungen oder Steuerkabel beschädigt werden.

 

Wer an Versorgungsleitungen in öffentlichen und privaten Grundstücken Schäden verursacht, setzt sich den Schadenersatzansprüchen des Leitungsbetreibers aus und kann darüber hinaus strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, auch dann, wenn die Delikte fahrlässig begangen worden sind.

 

Die Haupt – und Hausleitungen für Wasser, bestehend aus Grauguss, duktilem Gusseisen oder Kunststoff, werden vorwiegend in oder an öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen, aber auch in privaten Grundstücken (Gärten, Feldern, Wiesen, und Waldstücken) verlegt. Die Leitungen liegen in der Regel in einer Tiefe von 120 – 180 cm. Kunststoffleitungen sind hauptsächlich in Sand eingebettet. Bei Hauptleitungen können in der Nähe auch Steuerkabel mit verlegt sein.

 

Es liegt daher im Interesse derjenigen, die solche Arbeiten durchführen, größte Vorsicht walten zu lassen und dabei zur Verhütung von Beschädigungen an Versorgungsleitungen oder Steuerkabel folgendes zu beachten:

 

1. Rechtzeitige Erkundigung

Vor Beginn jeglicher Bauarbeiten ist der für die Ausführung der Arbeiten Verantwortliche verpflichtet, beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe anzufragen, ob durch die Bauarbeiten unterirdische Versorgungsleitungen oder Steuerkabel berührt oder gekreuzt und dadurch gefährdet sind. Wer dieser Pflicht nicht oder nur in oberflächlicher Weise nachkommt, macht sich strafbar und bei daraus entstehenden Schäden schadenersatzpflichtig.

 

2. Lage von Leitungen / Steuerkabel

Bestandspläne für Wasserleitungen können beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe angefordert und abgeholt werden.Bei diesen Plänen muss mit Abweichungen der Lage von den eingetragenen Massen gerechnet werden.

 

3. Suchschlitze / Handschachtung

Der Bauunternehmer ist deshalb verpflichtet, eigene Feststellungen in Eigenregie zur Lage der Versorgungsleitungen zu treffen, z.B. durch Anlegen von Suchschlitzen, Probelöchern usw. Hierzu ist vorab eine Einweisung vor Ort notwendig.

 

In unmittelbarem Bereich der angegebenen Versorgungstrasse dürfen Arbeiten nur in Handschachtung – keine Bohrungen oder Eintreiben von Nägeln und Pfählen – vorgenommern werden.

 

Jede mit Erdarbeiten betraute Person oder Firma ist verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt anzuwenden, insbesondere Hilfskräfte genauestens einzuweisen, um den bei Erdarbeiten für Menschen, Tiere und Umwelt bestehenden Gefahren zu begegnen.

 

Bei einer Freilegung der Leitung ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe zu benachrichtigen, damit dieser den Einbau eines eventuell notwendigen Schutzes veranlassen kann, bzw. vor Auffüllen der Baugrube die Leitung in Augenschein nehmen kann. Auf alle Fälle darf ein Wiederauffüllen ohne Leitungsabnahme nicht erfolgen.

 

4. Beschädigung von Leitungen / Steuerkabeln

Jede Beschädigung von Wasserleitungen bzw. Steuerkabeln ist sofort dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe zu melden.

 

5. Maßnahmen bei Austritt des Rohrleitungsinhaltes

Bei ausströmenden Wasser besteht die Gefahr der Ausspülung und Unterspülung sowie der Überflutung. Deshalb tiefliegende Räume und Baugruben von Personen räumen.

 

  • Gefahrenbereich räumen und weiträumig absichern
  • Schadenstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern
  • Zweckverband Auracher Gruppe sofort benachrichtigen

 

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe ist bei Störungen und Gefahr im Verzug unter folgender Nummer zu benachrichtigen: 0171 / 52 65 055

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