Ausbau von Dachgeschossen

Stegauracher Ortsansicht

Nach der Beitrags- und Gebührensatzung für die Wasserabgabesatzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, dem Zweckverband Veränderungen ihrer Grundstücke oder Gebäudlichkeiten unverzüglich zu melden und über den Umfang der Änderung Auskunft zu erteilen.

 

Der Zweckverband bittet deshalb die Grundstückseigentümer, die insbesondere Dachgeschosse ausgebaut haben, dies dem Zweckverband mitzuteilen, sofern dies nicht schon geschehen ist.

 

Im Unterlassungsfall wird auf die Ordnungswidrigkeit (§ 24 Abs. 2 WAS) verwiesen.

 

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