INFO- Blatt für den Grundstücksanschluss ab 03-2022

Informationsblatt

über die

Verlegung von Grundstücksanschlüssen

  1. Grundsätzliches und Planung:

Die Weiterführung des Grundstücksanschlusses (= Hausanschluss) von der, auf dem Grundstück befindlichen Leitung bis zur Übergabestelle (Hauptabsperrvorrichtung), erfolgt ausschließlich durch den Zweckverband bzw. durch eine vom Zweckverband beauftragte Firma.

Die Lage bzw. Führung des Grundstücksanschlusses wird vom Zweckverband, nach Anhörung des Anschlussnehmers, bestimmt. Dabei werden dessen berechtigte Interessen, sofern diese technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sind, berücksichtigt. Zur Vermeidung von Mehrkosten sollte der Anschlussnehmer daher frühzeitig die gewünschte Leitungsführung, unter Vorlage eines Lageplans (Maßstab 1:100), mit dem Zweckverband abstimmen. Im Regelfall erfolgt die Einführung des Grundstücksanschlusses in das Gebäude über eine Mehrsparteneinführung.

Bei Gebäuden ohne Keller oder wenn sich der Hausanschlussraum in der Mitte des geplanten Wohnhauses befindet, sollte unbedingt noch vor Erstellung der Bodenplatte ein Ortstermin mit dem Zweckverband stattfinden. Bei diesem Ortstermin wird die Vorgehensweise zur Verlegung eines Leerrohrs (Dimension 100 mm KG) vor Ort mit dem Bauherrn bzw. der Baufirma und dem Wasserversorger abgestimmt. Die Verlegung des Leerrohrs hat aufsteigend mit sechs 15-Grad-Bögen zu erfolgen.  Das Schutzrohr ist zwingend bis Oberkante fertiger Fußboden (OKFF) zu verlegen.

 

  1. Bauwasseranschluss

a) Position der Grundstücksanschlussleitung im Grundstück

 

     Ein blau bemalter Holzpflock (ca. 1 – 2 m im Grundstück) markiert das Ende der Hausanschlussleitung im Grundstück. Die Leitung hat eine Nennweite von 1 ¼ Zoll und liegt in einer Tiefe von etwa 1,20 m bis 1,50 m. 

     Achtung: Falls dieser Holzpflock fehlt, fordern Sie bitte beim Zweckverband ein Aufmaßblatt über die Lage des Hausanschlusses im Grundstück an (Planauskunft).

     Näheres auch unter www.aurachergruppe.de/online-formulare/planauskunft

 

b) Verbindung des Grundstücksanschlusses mit einem Wasserhahn

 

     Nachdem die Position der Hausanschlussleitung im Grundstück feststeht, kann diese durch den Bauherrn bzw. durch die Baufirma vorsichtig freigelegt werden. Danach werden ebenfalls durch den Bauherrn bzw. durch die Baufirma auf das Ende der

Hausanschlussleitung ein ISIFLO-Übergang, eine Reduziermuffe und ein Wasserhahn montiert. Vorher sollte der Endstopfen auf der Leitung entfernt werden.

Für die Montage werden folgende Materialien benötigt, welche auf eigene Kosten bauseits zu beschaffen sind:

 

  • Ein handelsüblicher Wasserhahn (3/4 Zoll),
  • ein ISIFLO-Übergang (40 x 1 1/4 Zoll AG) und
  • eine Reduziermuffe (1 1/4 Zoll x 3/4 Zoll).

 

Die Installation dieser Materialien auf das Ende der Hausanschlussleitung ist ohne weiteres möglich, da die Leitung normalerweise drucklos ist.

Der Bauherr hat dafür Sorge zu tragen, dass der Bauwasseranschluss gegebenenfalls vor Frost geschützt ist.

 

Für die Erfassung des Wasserverbrauchs während der Dauer des Hausbaus wird keine separate Wasseruhr benötigt. (siehe Punkt Nr. 7)

 

c) Terminvereinbarung zum Aufdrehen des Schiebers durch den Zweckverband

 

Nachdem die vorstehenden Armaturen montiert wurden, vereinbart der Bauherr telefonisch einen Ortstermin mit dem Zweckverband, bei dem der Hausanschlussschieber von einem technischen Mitarbeiter des Zweckverbands aufgedreht wird. Dies kann auch kurzfristig (1 – 2 Arbeitstage) erfolgen. Der Bauherr bzw. die Baufirma dürfen diesen Schieber keinesfalls selbst aufdrehen!  Für evtl. Schäden haftet der Bauherr!

 

 

  1. Beantragung eines Grundstücksanschlusses

Für die Herstellung, Wiederinbetriebnahme oder Änderung eines Grundstücksanschlusses ist ein schriftlicher Antrag ( www.aurachergruppe.de/online-formulare/antrag _auf_Herstellung eines Grundstuecksanschlusses) erforderlich. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Verlegungstermin beim Zweckverband zu stellen. Antragsteller ist/sind dabei stets der/die Grundstückseigentümer. Sofern dem Zweckverband noch kein Lageplan (Maßstab 1:100), in dem die gewünschte Leitungsführung dargestellt ist, vorgelegt wurde (siehe 1.), ist ein solcher dem Antrag beizufügen.

 

 

  1. Verlegung der Grundstücksanschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum Wasserzählerbügel

    Voraussetzungen für diese Verlegung:

 

  • Die Kellerwand und die Kellerdecke sind hochgezogen (bei Hausbau mit Keller).
  • Die Außenwand ist verputzt und isoliert.
  • Die Baugrube ist noch nicht mit Erdreich angefüllt.
  • Die Stelle, an der die Hausanschlussleitung ins Haus gelegt werden soll, ist markiert bzw. mit dem Zweckverband abgesprochen.
  • Der geplante Standort der Wasseruhr im Keller ist auf ca. 1m² verputzt und markiert bzw. mit dem Zweckverband abgesprochen.
  • Eine bauseits vorhandene Mehrsparteneinführung kann vom Zweckverband für den Hausanschluss genutzt werden.

Die Verlegung des Grundstücksanschlusses bis einschließlich des Zählerbügels erfolgt in der Regel durch eine, vom Zweckverband beauftragte Firma. Daher ist hierfür eine Vorlaufzeit von mindestens einer Kalenderwoche erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie nach der Antragstellung mit dem Zweckverband rechtzeitig telefonisch einen Termin für die geplante Verlegung der Grundstücksanschlussleitung ins Haus und / oder das Setzen des Zählerbügels.

 

 

  1. Einbau der Wasseruhr

 

Vor dem Einzug ins neue Haus bzw. nach dessen Fertigstellung muss der Bauherr mit dem Zweckverband telefonisch einen Termin zum Einbau der Wasseruhr vereinbaren. Dies gehört zu den Pflichten des Bauherrn!

 

 

  1. Hinweis auf Frostgefahr während der kalten Jahreszeit

 

  • Bei Frostgefahr sind die Anlagen bzw. Armaturen gegen Auffrieren zu schützen.
  • Sollte dies nicht möglich sein, dann setzen Sie sich mit Zweckverband in Verbindung, damit der Hausanschluss abgestellt werden kann.
  • Schäden, die durch Frosteinwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.

 

 

  1. Kosten für den Grundstücksanschluss

 

Der Aufwand für die Herstellung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses ist dem Zweckverband vom Grundstückseigentümer oder vom Erbbauberechtigten mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlichen Höhe zu erstatten (§ 8 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung – BGS/WAS).

 

 

  1. Kosten für den Bauwasseranschluss

 

Die Kosten für den Bauwasseranschluss betragen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BGS/WAS

 

  • beim Bau eines Einfamilienhauses mit Keller           150,00 €,
  • beim Bau eines Einfamilienhauses ohne Keller        100,00 €,
  • für jede weitere Wohneinheit                                              40,00 €,
  • beim Bau eines Fertig- oder Holzhauses                        70,00 €,
  • für die Fertigstellung eines bestehenden Rohbaus   70,00 €,

 

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Es wird grundsätzlich keine separate Wasseruhr zur Erfassung des Bauwassers vom Zweckverband eingebaut. Nach Fertigstellung und Bezug des Wohnhauses erhält der Eigentümer eine Rechnung über die Kosten des Bauwasseranschlusses.

 

  1. Terminvereinbarungen und Absprachen vor Ort

 

Termine bzw. Absprachen vor Ort vereinbaren Sie mit uns vorzugsweise telefonisch zu den nachfolgend genannten Zeiten. Auf diese Weise können wir Ihre Terminwünsche am besten berücksichtigen.

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